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DH Fortbildung Umfassende Fortbildung rund um die Dentalhygiene

Fortbildungsziel

Dentalhygieniker/in

Steigendes Gesundheitsbewusstsein der Patienten, eine grundsätzliche Förderung der Prophylaxe wie auch der anhaltende Trend, jung und vital auszusehen, haben die Dentalhygiene zu einem wichtigen Bereich im Praxisalltag gemacht. Gerade hier benötigt der Zahnarzt kompetente und vertrauensvolle Mitarbeiter/innen, die Prophylaxebehandlungen nach Delegation übernehmen und weitgehend selbständig durchführen. Mit einer Fortbildung zur/m Dentalhygieniker/in erhalten Sie eine umfassende Qualifikation, die Sie in der Praxis zum/r unentbehrlichen, professionellen “Experten/in” im Bereich Dentalhygiene macht.

Eine Übersicht über die Kompetenzen und Tätigkeitsbereiche von ZMPs und DHs können Sie der folgenden Übersicht entnehmen: Download Vergleich ZMP - DH

Förderungshinweise DH

Bitte informieren Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Arbeitsamt, welche Förderungen innerhalb Ihres Bundeslandes und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten möglich sind. Die Fortbildung zum/r Dentalhygieniker/in wird individuell unterstützt nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz). Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt, Stelle für Ausbildungsförderung.
Eine Broschüre zu diesem Thema können Sie hier herunterladen:
Download Broschuere Aufstiegs BAfoeG Stand 08/2020

Förderung Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Förderung bis zu15.000 €
Zuschussanteil50%
Darlehenserlass50%


HINWEIS: Die Teilerstattung von 50 % auf die Prüfungsgebühren müssen Sie gesondert beantragen! Diesen Antrag können Sie nach Erhalt der Rechnung von der Bayerischen Landeszahnärztekammer stellen, die die Prüfung durchführt. Reichen Sie dazu eine Kopie Ihrer DH-Urkunde und der Rechnung für die Prüfungsgebühren bei der KfW-Bank ein.

>>> Ein Rechenbeispiel mit den aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihren Fortbildungswunsch erhalten Sie mit Ihren Unterlagen.
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Noch mehr Anreiz für Ihre DH-Fortbildung

Durch eine Initiative der Bayerischen Landeszahnärztekammer erhalten erfolgreiche Absolventen aus Bayern jetzt auch einen „Meisterbonus“ von 3.000,-- € und eventuell zusätzlich einen „Meisterpreis“. Informationen hierzu in einem Artikel der BZB zum Herunterladen

Neue Regelungen für die Aufstiegs-Fortbildungen ZMP, DH und ZMV ab 2017

Am 1. Januar 2017 sind die neuen Satzungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für Aufstiegsfortbildungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in Kraft getreten.

Bei den Inhalten der Fortbildungsgänge Zahnmedizinische/-r Prophylaxeassistent/-in (ZMP), Dentalhygieniker/-in (DH) und Zahnmedizinische/-r Verwaltungsassistent/-in (ZMV) orientiert sich die BLZK an den 2014 von der Bundeszahnärztekammer verabschiedeten Muster-Fortbildungsvorschriften.

Es finden auch keine „Bausteinprüfungen“ mehr statt. Stattdessen gibt es seit 2017 einheitliche Prüfungen mit einem schriftlichen Teil und – je nach Fortbildungsgang – zusätzlichen praktischen und/oder mündlichen Teilen.

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Eine Fortbildung für

  • fortgebildete ZMPs,
  • fortgebildete ZMFs,

die mit dieser angesehenen Fortbildung aufsteigen und sich in der Praxis engagieren wollen.

Organisatorisch

  • Fortbildungsdauer
  • Voraussetzungen
  • Lehrinhalte
  • Prüfung
  • Lehrgangsgebühren und Kurstermine
  • Fortbildungsdauer

    • Ab 2017: 14 Präsenzphasen, jeweils von Mittwoch bis Samstag (Dauer ca. 12 Monate)
    • Der genaue Terminplan sowie das Anmeldeformular werden Ihnen bei Anfrage per Post oder E-Mail zugesandt.
  • Voraussetzungen

    • Eine vor der BLZK oder einer anderen Zahnärztekammer erfolgreich abgelegte Prüfung zur/m ZMF oder ZMP
    • Nachweis (nicht älter als 2 Jahre) an der Teilnahme an einem Grundkurs mit mind. 9 Unterrichtseinheiten über Maßnahmen in medizinischen Notfällen. Bitte beachten Sie, dass die 1.-Hilfescheine/Zertifikate von der BLZK nur akzeptiert werden, wenn der Anbieter von der VBG anerkannt ist. Dies können Sie unter folgendem Link prüfen: Anerkannte Anbieter
    • Nachweis (nicht älter als 5 Jahre) der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz im Sinne d. § 18 a Abs. 3 RöV
    • Nachweis einer einjährigen Berufserfahrung als Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) oder als Zahnmedizinische/r Fachassistent/in(ZMF) vor Fortbildungsbeginn
  • Lehrinhalte

    Fortbildungsinhalte der Fortbildungsordnung nach den Richtlinien der Bayerischen Landeszahnärztekammer:
    Die neuen Lehrinhalte DH 2017 hier downloaden

  • Prüfung

    • Abschlussprüfung und Zertifikat durch die Bayerische Landeszahnärztekammer, die die Prüfungstermine, den Ort der Prüfung und die jeweilige Prüfungsgebühr festlegt.
    • Alle Teilnehmer/innen, die unsere Fortbildung absolvieren und die notwendigen Prüfungen vor der für die Prüfungsabnahme zuständigen Stelle erfolgreich ablegen, sind berechtigt, den Titel DH zu tragen.
  • Lehrgangsgebühren und Kurstermine

    • Die Kursgebühr beträgt 9.150,-- €
    • HINWEIS: Hinzu kommen, falls in der Praxis nicht vorhanden, Kosten für die notwendigen Instrumentensets und das PA-Modell für den Phantomkopf
    • Ratenzahlungen sind auf Anfrage möglich


    Nächstmögliche Termine:


    • DH Kurs 2024/25: 12. Juni 2024