ProphylaxeassistentinFA Dent Fachkolleg für Dentalpraxen
ZMP Lehrgang

Die Fortbildung im Überblick

Ausbildungsvoraussetzungen und Bewerbungsunterlagen mit dem Ziel der Prüfung vor der für die Prüfungsabnahme zuständigen Stelle:

  • Vollständig ausgefüllte Anmeldung
  • Nachweis der bestandenen Prüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (früher: Zahnarzthelfer/in) oder eines gleichwertigen, abgeschlossenen Ausbildungsgangs (beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses)
  • zweijährige Berufserfahrung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA) vor Fortbildungsbeginn
  • Teilnahme an einem Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (mindestens 16 Unterrichtsstunden, Nachweis nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß § 18a, Abs. 3 Röntgenverordnung (Nachweis nicht älter als 5 Jahre)

Fortbildungsdauer

7 Präsenzphasen, jeweils von Mittwoch bis Samstag. Die genauen Fortbildungszeiten werden Ihnen mit dem Anmeldeformular mitgeteilt.

Schulungsort

FA’Dent, 84183 Niederviehbach, bequem erreichbar über Autobahn A 92 München-Deggendorf, Ausfahrt 16: Wörth/Isar – Niederviehbach
Lageplan

Fortbildungsgebühren und Bedingungen

Lehrgangsgebühr für Kurse
ab 01.01.2011
2475,-- Euro für alle Module/Bausteine inklusive Unterrichtsmaterial
Sofern in der Praxis nicht vorhanden sind Kosten für Instrumentenset und Arbeitsmodell einzuplanen.
Prüfung Die Prüfung nimmt die Bayerische Landeszahnärztekammer ab, die die Prüfungstermine, den Ort der Prüfung und die jeweilige Prüfungsgebühr festlegt.
Übernachtung Bei FA’Dent stehen preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung

Ratenzahlungen sind auf Anfrage möglich

Förderungshinweise

Unsere Fortbildung kann über die Bildungsprämie gefördert werden, deren Prämiengutscheine wir akzeptieren. Informationen zur Bildungsprämie und deren Voraussetzungen finden Sie unter www.bildungspraemie.info.
Eine Übersicht der regionalen Beratungsstellen zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info/de/170.php.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung
und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. 

Bildungsprämie